AVBs

Allgemeine Vertragsbedingungen der SHP Potential AG und der SHP-Trainer

  1. Geltungsbereich, Begriffe
    1. Für die Vorbereitung und Durchführung der Trainings, Kurse, Coachings, Consultings, Events, Seminare, Seminarreihen und Veranstaltungen (nachfolgend zusammen nur Veranstaltungen genannt) werden die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend AVB genannt) Inhalt des Vertrages. Bitte lesen Sie (nachfolgend werden Sie im Rahmen dieser AVB auch Teilnehmer oder Besteller oder Auftraggeber genannt) diese Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie Bestellungen abgeben oder Dienstleistungen der SHP Potential AG (nachfolgend auch SHP oder Auftragnehmer genannt) oder der jeweiligen SHP-Trainer (hierzu zählen SHP Trainer, SHP Professional Trainer oder SHP Master Trainer; nachfolgend auch SHP-Kooperationspartner oder Auftragnehmer genannt) benutzen. 
    2. Die SHP-Kooperationspartner sind freiberufliche Trainer und Coaches, die auf eigene Rechnung und Anschrift die Dienstleistungen und Produkte von SHP unter dem Dach der SHP Potential AG durchführen bzw. vertreiben. 
    3. Für die Geschäftsbeziehung zwischen SHP und den SHP-Kooperationspartnern und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden AVB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden, selbst bei Kenntnis des Auftragnehmers von diesen Bedingungen, nicht Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auftragnehmer bei Vertragsschluss der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich zustimmt. Insbesondere gelten die AVB von SHP auch dann ausschließlich, wenn der Teilnehmer in Kenntnis der AVB von SHP vorbehaltlos an der ersten Veranstaltung teilnimmt.
    4. Teil A dieser AVB gilt für alle Verträge. Teil B enthält besondere Bestimmungen für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen. Teil C enthält besondere Bestimmungen für Verträge über den Bezug von Content.

Teil A. Gemeinsame Bestimmungen 

  1. Mindestalter

Das Mindestalter für einen Vertragsschluss mit SHP oder dem SHP-Kooperationspartner beträgt 18 Jahre.

  1. Preise, Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlung
    1. Alle Preise verstehen sich jeweils inklusive der am Tag der Veranstaltung bzw. am Ende des Leistungszeitraumes maßgeblichen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Rechnung wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen.
    2. Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen (Zahlungseingang).
    3. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar im Anschluss der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist mit dem elektronischen Versand der Rechnung im PDF-Format einverstanden. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich jede Rechnung auch auf dem Postweg.
    4. Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind Zahlungsziele vor Abschluss der Veranstaltung vorgesehen.
    5. Teilabrechnungen sind möglich. Die Teilabrechnung ist sofort zur Zahlung fällig.
    6. Der Teilnehmer kann per Rechnung, Kreditkarte, Vorabüberweisung, Lastschriftverfahren oder über Zahlungsdienste (z.B. Paypal)  zahlen. 
    7. Zahlung auf Rechnung ist nur für Teilnehmer ab 18 Jahren möglich. Die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen dabei identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. Vor Zahlung auf Rechnung prüft und bewertet SHP die Datenangaben der Auftraggeber und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen der SHP-Gruppe (Tochterunternehmen) und SHP-Kooperationspartnern sowie Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen).
  1. Künstlersozialversicherung
    1. Der Auftraggeber nimmt seine Abgabepflicht als direkter Vertragspartner von SHP und des SHP-Trainers in eigener Verantwortung wahr. Er teilt SHP seine Abgabenummer schriftlich mit.
    2. Für den Fall, dass die Künstlersozialversicherung an SHP als Vertreter des SHP-Trainers herantritt und diese als sogenannte Vermittler auf Zahlung der Künstlersozialabgabe gemäß § 25 Abs. 3 S. 1 KSVG in Anspruch nimmt, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber SHP gemäß § 25 Abs. 3 S. 2 KSVG von dieser Inanspruchnahme freizustellen und SHP die notwendigen Informationen hierzu zu erteilen und Mitwirkungshandlungen (insbesondere geeignete Belegvorlage) vorzunehmen. Diese Informationen umfassen insbesondere die Abgabenummer und den Nachweis der getätigten Zahlungen.
    3. Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht zur Künstlersozialabgabe verpflichtet ist, verpflichtet er sich gegenüber SHP zur Übernahme der jeweils anfallenden Künstlersozialabgabe und wird SHP nach Rechnungsbeleg die entsprechenden Abgaben ersetzen.
  1. Haftung und Schadensersatz
    1. Der Auftragnehmer (SHP und SHP-Kooperationspartner) haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. In diesen Fällen ist die Haftung außerdem für alle Schäden je Schadensereignis auf die Summe des Teilnahmeentgelts beschränkt.
    2. Von der Haftungsbeschränkung nach Absatz a. ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftragnehmer haftet also unbeschränkt nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    3. Für Schäden an Equipment von SHP, die während einer Veranstaltung durch Teilnehmer fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
    4. Ansprüche des Teilnehmers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder der Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    5. Die SHP Potential AG haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen bzw. des Content.
  1. Urheberrecht und Einräumung von Nutzungsrechten
    1. Sämtliches Schriftmaterial, Hand-Outs, Folien, Präsentationen, Downloads, Podcasts und weitere Dokumente, die der Auftraggeber bzw. Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhält (Veranstaltungsunterlagen) sowie Content sind urheberrechtlich und ggf. durch weitere Schutzrechte (Marke, Patent, Design u. a.) geschützt. SHP räumt dem Auftraggeber bzw. dem Teilnehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den geschützten Inhalten für den persönlichen Gebrauch ein. Es ist insbesondere nicht gestattet, Veranstaltungsunterlagen bzw. Content – auch auszugsweise – zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, elektronisch weiterzuverarbeiten, auszustellen oder öffentlich wiederzugeben, etwa durch öffentliche Zugänglichmachung (z.B. Einstellen ins Internet).
    2. Bei Zuwiderhandlungen behält sich SHP die gesetzlichen Rechte, insbesondere gemäß § 97 UrhG (Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz) und § 97a UrhG (Abmahnung), ausdrücklich vor.
  1. Hinweise zum Datenschutz
    1. Personenbezogene Daten werden von SHP und dem SHP-Kooperationspartner als verantwortlicher Stelle und gegebenenfalls von Partnern unter Beachtung der Datenschutzvorschriften zur Betreuung und Information von Teilnehmern und Interessenten sowie zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO).
    2. Es werden nur solche Daten verarbeitet, die zu den genannten Zwecken benötigt werden. Personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen bestmöglich geschützt.
    3. Es haben nur befugte Personen Zugriff auf personenbezogene Daten, die jeweils mit der technischen, kaufmännischen und auftragsverwaltenden Betreuung befasst sind.
    4. Soweit gesetzlich erforderlich, wurden entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Ihre personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung von der die SHP Potential AG und den SHP-Kooperationspartnern zum Zweck des Vertragsabschlusses, der Trainingsdurchführung, der Vertragserfüllung, der Abrechnung und der Information zu künftigen Veranstaltungen sowie von Content verarbeitet werden.
    5. Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, bis das Vertragsverhältnis mit SHP und dem SHP-Kooperationspartner beendet ist und die Daten auch aus anderen rechtlichen Gründen (z. B. wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen) nicht mehr benötigt werden.
    6. Jeder Betroffene kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen, der Verarbeitung widersprechen oder sein Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen.
    7. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch die SHP und der SHP-Kooperationspartner befinden sich unter „Datenschutz“ auf der Homepage der SHP Potential AG (www.shp-potential.de).
  1. Allgemeine Bestimmungen und Anwendbares Recht
    1. Änderungen der AVB und zusätzlicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung beider Parteien in Textform, sofern sie mündliche Vereinbarungen im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine bindende Wirkung. 
    2. Soweit nicht anders bestimmt, bedürfen Erklärungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Textform. Ein Verzicht auf die Textform muss schriftlich erfolgen. Für Erklärungen gegenüber der SHP in Textform muss der Kunde die in den Buchungsunterlagen genannte E-Mail-Adresse verwenden.
    3. Der Teilnehmer kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    4. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
    5. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch.
    6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Würzburg. SHP oder der SHP-Kooperationspartner ist auch berechtigt, den Teilnehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
    7. Sollten diese AVB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder unvollständig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. 
    8. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform findet sich hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die SHP ist weder bereit noch verpflichtet dazu, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Teil B. Teilnahme an Veranstaltungen

  1. Buchung und Vertragsschluss
    1. Der Kunde kann die Teilnahme an einer Veranstaltung für sich selbst oder für Dritte buchen.
    2. Der Vertrag kommt zwischen dem Teilnehmer und der SHP und dem SHP-Kooperationspartner zustande, auch wenn er eine Veranstaltung allein über einen SHP-Kooperationspartner bucht. In jedem Fall entsteht zusätzlich ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem SHP-Kooperationspartner. Dieser Vertrag (mit der SHP Potential AG und ggf. gleichzeitig mit dem SHP-Kooperationspartner) ist weder ein Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB noch ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
    3. Die SHP stellt dem Kunden vor Buchung detaillierte Informationen zur Veranstaltung, insbesondere zu Leistungsumfang, Preis und Buchungsfrist, zur Verfügung (alle diese Informationen nachfolgend „Buchungsunterlagen“). Soweit die Buchungsunterlagen keine Bestimmung enthalten, gelten die vorliegenden AVB. Soweit Bestimmungen in den Buchungsunterlagen von denen der vorliegenden AVB abweichen, gelten erstere.
    4. Ihre Anmeldung stellt ein Angebot an SHP zum Abschluss eines Vertrages für eine Veranstaltung dar. Wenn Sie Ihr Angebot abgeben, schickt Ihnen SHP zunächst eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. 
    5. Der Vertrag zwischen SHP und dem Teilnehmer kommt erst mit der Annahme des Angebots bzw. Vertragsbestätigung in Text- oder Schriftform, in Ermangelung einer solchen durch die Bestätigung des Termins oder den Beginn der Veranstaltung, zustande. Vertragsbestätigungen von SHP werden zugleich auch in Vertretung des SHP-Kooperationspartners für diesen abgegeben.
    6. Nimmt SHP das Angebot nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang des Angebotes an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
  1. Durchführung von Veranstaltungen
    1. Die SHP setzt für alle Veranstaltungen eine Mindest- und eine Maximalteilnehmerzahl fest. Liegen der SHP Potential AG mehr Buchungen vor als Plätze vorhanden sind, entscheidet die SHP Potential AG nach billigem Ermessen über die Teilnahme weiterer Teilnehmer.
    2. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder kann die geplante Veranstaltung aus einem von SHP nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann die gebuchte Leistung auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.
    3. Stimmt der Teilnehmer der Terminverlegung nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an der Trainingsmaßnahme zurücktreten. Die bereits entrichtete Gebühr wird in vollem Umfang zurückerstattet, wenn SHP oder der SHP-Kooperationspartner die Terminverlegung zu vertreten hat. Dies gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung ganz ausfällt. Stimmt der Auftraggeber dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die späteren Trainingsseminare angerechnet.
    4. Für den Auftraggeber ist ein einmaliges Verschieben der Teilnahme innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin in besonderen Ausnahmefällen bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Voraussetzung ist, dass die komplette Teilnahmegebühr bereits gezahlt ist.
  1. Leistungspflichten Auftragnehmer
    1. Der SHP-Trainer wird sich rechtzeitig und ausreichend gemäß den abgesprochenen Vorgaben des Teilnehmers auf die Veranstaltung vorbereiten.
    2. Der Trainer verpflichtet sich, mindestens 30 Minuten vor der Veranstaltung anwesend zu sein und seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. 
    3. Der SHP-Trainer ist in der Darbietung seiner Leistung frei und unterliegt keinerlei Weisungen des Teilnehmers. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für die Erreichung eines bestimmten Erfolges.
    4. Organisation und Kosten für Anreise und Übernachtung gehören nicht zum Leistungsumfang.
  1. Persönliche Teilnahme, Weiterübertragungsverbot

Das Entgelt für die Teilnahme an der Veranstaltung (Teilnahmeentgelt) umfasst, wenn nicht im Einzelfall anders angegeben, ausschließlich die persönliche Teilnahme des Teilnehmers bzw. von Dritten, deren Teilnahme der Kunde gebucht hat. Der Teilnehmer ist mithin nicht berechtigt, die ihm vom Auftragnehmer gewährten Rechte auf Dritte weiter zu übertragen und/oder Dritten die Ausübung dieser Rechte zu gestatten.

  1. Rücktritt, Stornogebühr, Kündigung, Ersatzteilnehmer
    1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines Rücktrittsrecht gesetzlich nicht vorgesehen ist. Soweit dem Teilnehmer jedoch im Einzelfall dennoch ein Rücktrittsrecht zustehen sollte, bleibt dieses durch diese AVB unberührt. 
    2. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine Veranstaltung für sich oder gebuchte Dritte absagt oder den Vertrag kündigt, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, zahlt er dem SHP-Kooperationspartner ein Ausfallhonorar, begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Die Höhe des Ausfallhonorars bemisst sich wie folgt:
      1. bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmeentgeltes;
      2. vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Teilnahmeentgeltes;
      3. zwei Wochen bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmeentgeltes sowie 
      4. einen Tag vor Veranstaltungsbeginn und im Laufe der Veranstaltung bzw. bei Nichterscheinen 100 % des Teilnahmeentgeltes.

Dem Teilnehmer ist jeweils der Nachweis gestattet, dass dem SHP-Kooperationspartner kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    1. Weitergehende Ansprüche des SHP-Kooperationspartner insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
    2. Der Auftragnehmer ermöglicht im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und nach billigem Ermessen die Teilnahme von Ersatzteilnehmern, sofern diese die Voraussetzungen für die jeweilige Trainingsstufe nachweisen können. Bei Zulassung des Ersatzteilnehmers erlauben wir uns lediglich eine Aufwandspauschale 250,-€ für die Ausstellung neuer Trainingsunterlagen in Rechnung zu stellen. Der Teilnehmer muss SHP einen etwaigen Ersatzteilnehmer unverzüglich, spätestens aber am 14. Tag vor der Veranstaltung, in Textform benennen. SHP wird den Teilnehmer unverzüglich, spätestens aber am 3. Tag vor der Veranstaltung, darüber informieren, ob der benannte Ersatzteilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen kann oder nicht.
    3. Die Buchung von bereits begonnen Langzeit-Trainings kann der Teilnehmer nicht stornieren. Er bzw. ein von ihm gebuchter Dritter kann aber, wenn er bzw. dieser Teilnehmer an einer einzelnen Veranstaltung nicht teilnehmen will, die gleiche Veranstaltung zu einem alternativen Termin besuchen („Alternativtermin“), wenn SHP den Teilnehmer bzw. den Dritten dazu zulässt. Die Entscheidung darüber trifft die SHP mit dem SHP-Kooperationspartner nach billigem Ermessen. 
    4. Der Teilnehmer bzw. Dritte muss seinerseits seine Absicht, zum Alternativtermin teilzunehmen, unverzüglich, spätestens aber am 8. Tag vor dem Alternativtermin, in Textform mitteilen. Die SHP wird den Kunden daraufhin unverzüglich, spätestens aber am 3. Tag vor dem Alternativtermin, darüber informieren, ob er bzw. der Teilnehmer am Alternativtermin teilnehmen darf oder nicht.
    5. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
  1. Änderungen und Ausfall von Veranstaltungen, Ausschluss der Leistungspflicht
  1. Die SHP Potential AG behält sich vor, die Veranstaltung im für den Teilnehmer zumutbaren Rahmen zu ändern, insbesondere angekündigte Trainer durch andere zu ersetzen oder den Veranstaltungsort zu verlegen.
  2. Bei erheblichen Störungen oder erheblichen Abweichungen vom planmäßigen Ablauf der Veranstaltung, welche SHP nicht zu vertreten hat, wird SHP von seiner Leistungspflicht befreit.
  3. Ist SHP bzw. der Trainer aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophe, Stromausfall oder Stromschwankungen, Krieg/Terror) gehindert, seine Leistung rechtzeitig/überhaupt zu erbringen, ist SHP von der Leistungspflicht befreit. Von der Leistungspflicht ist SHP auch befreit. wenn es SHP und/oder dem Trainer aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung oder aufgrund einer allgemeingültigen Regelung auf Grund des Infektionsschutzgesetzes untersagt ist, die Leistung zu erbringen, zum Leistungsort anzureisen oder den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
  4. SHP verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über eine Absage und Änderungen der Veranstaltung, insbesondere einen Wechsel des Trainers, zu informieren.
  5. Zumutbare Änderungen der Veranstaltung berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
  6. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers richtet sich in diesen Fällen nach § 326 BGB. Die Regelung für das Ausfallhonorar dieser AVB gilt entsprechend für die Bemessung der Vergütungshöhe. Schadensersatzansprüche von SHP bleiben hiervon unberührt.
  7. Bei Absage einer Veranstaltung erstattet die SHP Potential AG das bezahlte Teilnahmeentgelt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere erstattet SHP nicht eventuelle Kosten im Zusammenhang mit Leistungen, die der Auftraggeber bzw. Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung bei weiteren Dienstleistern (z. B. Hotels, Reiseveranstalter) gebucht hat.
  1. Erkrankung des Trainers
    1. Im Krankheitsfall (Krankheit oder Unfall) des gebuchten SHP-Trainers wird SHP den Teilnehmer hiervon unverzüglich unterrichten und auf Anforderung die Beeinträchtigung unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachweisen. In diesem Fall ist SHP berechtigt den Vertrag zu lösen. SHP bemüht sich um einen vergleichbaren Ersatz zu den gleichen Konditionen. Im Todesfall des Trainers besteht keine Ersatzverpflichtung. 
    2. Die notwendigen Kosten des Ersatzes gehen zu Lasten des Auftragnehmers.Weitere Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Eventuell bereits als Vorschuss geleistete Honorarzahlungen werden, für den Fall, dass ein Ersatz nicht zustande kommt, unverzüglich zurückerstattet. Auf bereits erbrachte Leistungen wird ein anteiliges Honorar gezahlt.
  1. Foto- und Filmaufnahmen, Persönlichkeitsrechte
    1. Der Kunde bzw. der Teilnehmer willigt mit Vertragsschluss und seiner Teilnahme an der Veranstaltung darin ein, dass die SHP Potential AG oder der Trainer während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen von ihm erstellen und diese auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Teilnehmers und anderer Teilnehmer verwerten darf. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
    2. SHP oder der Trainer sind darüber hinaus berechtigt, ohne Erhebung personenbezogener Daten bzw. anonymisiert Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von der Veranstaltung anzufertigen und für eigene Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Teilnehmer Einwendungen dagegen erheben kann. Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind insoweit SHP und der Trainer verantwortlich.
    3. SHP oder der Trainer überträgt dem Teilnehmer keine Rechte an seiner Darbietung. Ton-, Bild oder Ton-/ Bildaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SHP und des Trainers gestattet. Hiervon ausgenommen sind Ton-, Bild- oder Ton-/Bildaufnahmen zu Zwecken des Trainings im Rahmen der Veranstaltung. 

Teil C. Bezug von Waren und Content

Die SHP Potential AG vertreibt selbst oder über ihre Trainer Waren (Bücher, DVDs etc.) und online über die Website www.shp-potential.de digitale Inhalte, z.B. Coaching-Videos, Tutorials, Workbooks, E-Books, Podcasts (nachfolgend zusammen Content genannt).

  1. Nutzungsvertrag
    1. Der zwischen der SHP Potential AG und dem Kunden geschlossene Vertrag zur Nutzung des Content läuft, wenn nicht anders bestimmt, auf unbestimmte Zeit. Mit Vertragsschluss wird dem Besteller auf der Website www.shp-potential.de ein digitaler Zugang eingeräumt.
    2. Der Kunde ist, wenn nicht anders bestimmt, berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
    3. Nach Kündigung kann die SHP Potential AG das Nutzerkonto des Kunden mit sämtlichen von ihm evtl. eingestellten Inhalten und Leistungen löschen. Der Kunde hat dann auch auf bereits erworbene Inhalte keinen Zugriff mehr. Sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Löschung seines Kontos noch ein laufendes Abonnement besitzen oder eine Zusatzleistung gebucht haben, deren Laufzeit noch nicht beendet ist, wird ein eventuell bereits von ihm bezahlter Betrag nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet.
    4. Die SHP Potential AG ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen in Textform ordentlich zu kündigen, ggf. – bei Abonnements – frühestens zum Ende einer 30-Tage-Abonnement-Laufzeit, wenn nicht anders bestimmt.
  1. Abonnements
    1. SHP bietet Abonnements ohne Mindestlaufzeiten an. Die Abonnements verlängern sich auf unbestimmte Zeit automatisch um jeweils einen Monat, beginnend mit dem Tag, an dem der Kunde das Abonnement bezogen hat, bis eine Kündigung durch den Kunden oder die SHP Potential AG erfolgt.
    2. SHP ist berechtigt, jedes Abonnement zum Ende der monatlichen Abonnement-Laufzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform zu kündigen.
  1. Lieferung von Waren, Eigentumsvorbehalt
    1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Wir liefern in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.
    2. Falls ein Produkt nicht lieferbar sein sollte (z.B. aufgrund von trotz vertraglicher Vereinbarung nicht erfolgter Lieferung von einem unserer Zulieferer) wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet oder falls es der Wunsch des Bestellers ist, die bestellte Ware so schnell wie möglich nachgeliefert. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
    3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der SHP Potential AG.
  1. Preise
    1. Die für den Bezug von Content jeweils aktuellen Preis- und Abonnementmodelle und der jeweilige Leistungsumfang sind auf der Website www.shp-potential.de zu finden.
    2. Soweit nicht anders angegeben, enthalten Preisangaben die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
    3. Trotz unserer größten Bemühungen kann eine kleine Anzahl der Produkte in unserem Katalog mit dem falschen Preis ausgezeichnet sein. Wir überprüfen die Preise, wenn wir Ihre Bestellung bearbeiten und bevor wir die Zahlung belasten. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte Preis höher ist als der Preis auf der Webseite, werden wir Sie vor Versand der Ware kontaktieren, um Sie zu fragen, ob Sie das Produkt zum korrekten Preis kaufen oder die Bestellung stornieren wollen. Sollte der korrekte Preis eines Produkts niedriger sein als der von uns angegebene Preis, werden wir den niedrigeren Betrag berechnen und Ihnen das Produkt zusenden.
  1. Mängelhaftung
    1. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.
    2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. SHP haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet SHP nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung die SHP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von SHP-Kooperationspartnern, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    3. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
    4. Sofern SHP fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
    5. Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an SHP zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei der SHP Potential AG ein, ist die SHP Potential AG berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in Rechnung zu stellen und den Betrag von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
    6. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
  1. Zoll

Wenn Sie Produkte bei SHP zur Lieferung außerhalb der EU bestellen, können diese Importzöllen und -steuern unterliegen, die erhoben werden, sobald das Paket den bestimmten Zielort erreicht. Jegliche zusätzlichen Gebühren für die Zollabfertigung müssen von Ihnen getragen werden; wir haben keinen Einfluss auf diese Gebühren. Zollregelungen unterscheiden sich stark von Land zu Land, so dass Sie Ihre örtliche Zollbehörde für nähere Informationen kontaktieren sollten. Ferner beachten Sie bitte, dass Sie bei Bestellungen bei der SHP Potential AG als Einführender angesehen werden und alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem Sie die Produkte erhalten, einhalten müssen. Der Schutz Ihrer Daten ist wichtig für uns und wir möchten unsere internationalen Kunden darauf aufmerksam machen, dass grenzüberschreitende Lieferungen der Öffnung und Untersuchung durch Zollbehörden unterliegen. 

Stand: 01. Januar 2021