Allgemeine Vertragsbedingungen der SHP Potential-Verlag GmbH
1. Geltungsbereich, Begriffe
a. Diese AVB regeln alle Verträge zwischen der SHP Potential-Verlag GmbH (nachfolgend „SHP“, „wir“ oder „Anbieterin“) und Verbraucher*innen oder Unternehmer*innen (nachfolgend „Kunde“/„Besteller“) über den Bezug von Produkten (insbesondere SHP Smart Selling, Bücher, Merchandising) und digitalen Inhalten (z. B. Downloads, Zugänge, Abonnements; zusammen „Content“). Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie Bestellungen abgeben.
b. Für die Geschäftsbeziehung zwischen SHP und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden AVB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SHP stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Die AVB gelten für alle von SHP angebotenen Produkte und Trainingsformate, einschließlich langfristiger Trainingsprogramme (z. B. SHP Smart Selling oder vergleichbare Langzeit-Trainings). Dies gilt auch dann, wenn der Käufer in Kenntnis dieser AVB vorbehaltlos an der ersten Veranstaltung teilnimmt oder die Zugangsdaten zum ersten Online-Modul erhält.
2. Mindestalter
a. Das Mindestalter für einen Vertragsschluss mit SHP beträgt 18 Jahre.
3. Preise, Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlung
Alle Preise verstehen sich jeweils inklusive der am Tag der Veranstaltung bzw. am Ende des Leistungszeitraumes maßgeblichen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Rechnung wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Fälligkeit: Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen (maßgeblich ist der Zahlungseingang).
Rechnungsversand: Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Kauf. Der Teilnehmer ist mit dem elektronischen Versand der Rechnung im PDF-Format einverstanden. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich jede Rechnung auch auf dem Postweg.
Bei mehrtätigen Veranstaltungen und bei Langzeit-Trainings (z. B. bei SHP Smart Selling) sind Zahlungsziele vor Abschluss der Veranstaltung vorgesehen. Teilabrechnungen sind möglich; Teilbeträge sind jeweils sofort fällig.
Zahlungsarten: Der Teilnehmer kann per Rechnung, Kreditkarte, Vorabüberweisung, Lastschriftverfahren oder über Zahlungsdienste (z. B. Paypal) zahlen.
Zahlung auf Rechnung ist nur für Teilnehmer ab 18 Jahren möglich. Die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen dabei identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. Vor Zahlung auf Rechnung prüft und bewertet SHP die Datenangaben der Auftraggeber und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen der SHP-Gruppe (Tochterunternehmen) und SHP-Kooperationspartnern sowie Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Firma Bürgel Wirtschaftsinformationen).
4. Haftung und Schadensersatz
a. Der Auftragnehmer (SHP) haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. In diesen Fällen ist die Haftung außerdem für alle Schäden je Schadensereignis auf die Summe des Teilnahmeentgelts beschränkt.
b. Von der Haftungsbeschränkung nach Absatz a. ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftragnehmer haftet also unbeschränkt nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
c. Für Schäden an Equipment von SHP, die während einer Veranstaltung durch Teilnehmer fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
d. Ansprüche des Teilnehmers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder der Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
e. Die SHP Potential-Verlag GmbH haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Fach-/Sachinformationen bzw. der Produktunterlagen/Content.
5. Urheberrecht und Einräumung von Nutzungsrechten
a. Sämtliche Unterlagen und digitale Inhalte (z. B. Schriftmaterial, Hand Outs, E-Books, Skripte, Präsentationen, Downloads, Podcasts; zusammen „Produktunterlagen/Content“) sind urheberrechtlich und ggf. durch weitere Schutzrechte geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch. Eine – auch auszugsweise – Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.
b. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Ansprüche nach §§ 97 ff. UrhG (insb. Unterlassung, Schadensersatz, Abmahnung) vor.
6. Hinweise zum Datenschutz
a. Personenbezogene Daten werden von SHP als Verantwortlicher und gegebenenfalls von beauftragten Dienstleistern (z. B. SHP-Kooperationspartnern) unter Beachtung der Datenschutzvorschriften zur Betreuung und Information von Teilnehmern und Interessenten sowie zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
b. Es werden nur solche Daten verarbeitet, die zu den genannten Zwecken benötigt werden. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen bestmöglich geschützt.
c. Es haben nur befugte Personen Zugriff auf personenbezogene Daten, die jeweils mit der technischen, kaufmännischen und auftragsverwaltenden Betreuung befasst sind.
d. Soweit gesetzlich erforderlich, wurden entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung von der SHP Potential-Verlag GmbH, der SHP Potential AG sowie beauftragten Dienstleistern (z. B. SHP-Kooperationspartnern) zum Zweck des Vertragsabschlusses, der Trainingsdurchführung, der Vertragserfüllung, der Abrechnung und der Information zu künftigen Veranstaltungen sowie von Content verarbeitet werden.
e. Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, bis das Vertragsverhältnis mit SHP beendet ist und die Daten auch aus anderen rechtlichen Gründen (z. B. wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen) nicht mehr benötigt werden.
f. Jeder Betroffene kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen, der Verarbeitung widersprechen oder sein Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen.
g. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst oder die Übermittlung einer Online-Rezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch SHP sowie beauftragte Dienstleister (z. B. SHP-Kooperationspartner) befinden sich unter „Datenschutz“ auf der Homepage der SHP Potential AG (www.shp-potential.de).
7. Allgemeine Bestimmungen und Anwendbares Recht
a. Änderungen der AVB und zusätzlicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung beider Parteien in Textform, sofern sie mündliche Vereinbarungen im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, insbesondere keine bindende Wirkung.
b. Soweit nicht anders bestimmt, bedürfen Erklärungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Textform. Ein Verzicht auf die Textform muss schriftlich erfolgen. Für Erklärungen gegenüber der SHP in Textform muss der Kunde die in den Buchungsunterlagen genannte E-Mail-Adresse verwenden.
c. Der Teilnehmer kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
d. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
e. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch.
f. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Würzburg. SHP ist auch berechtigt, den Teilnehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
g. Sollten diese AVB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder unvollständig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
h. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform findet sich hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die SHP ist weder bereit noch verpflichtet dazu, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8. Nutzungsvertrag / Account
a. Der Kunde kann die Teilnahme an einer Veranstaltung für sich selbst oder für Dritte buchen. Mit Vertragsschluss erhält der Besteller auf www.shp-potential.de oder auf www.mein-shp.de ggf. einen digitalen Zugang.
b. Sofern nicht anders bestimmt, läuft der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit.
c. Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
d. Nach Kündigung kann die Anbieterin das Nutzerkonto samt Inhalten/Leistungen löschen; ein Zugriff auf bereits erworbene Inhalte besteht dann nicht mehr. Bestehen zu diesem Zeitpunkt laufende Abonnements/Zusatzleistungen, erfolgt keine (auch keine anteilige) Rückerstattung, sofern nicht abweichend geregelt.
e. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer/Kunden und SHP zustande, auch wenn der Kunde ein Seminar (z. B. SHP Smart Selling) über einen SHP-Kooperationspartner bucht oder ein Produkt über einen SHP-Kooperationspartner erwirbt. SHP-Kooperationspartner können dabei im Auftrag von SHP Leistungen erbringen. Ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und einem SHP-Kooperationspartner entsteht nicht.
f. Die SHP stellt dem Kunden vor Buchung detaillierte Informationen zur Veranstaltung, insbesondere zu Leistungsumfang, Preis und Buchungsfrist, zur Verfügung (alle diese Informationen nachfolgend „Buchungsunterlagen“). Soweit die Buchungsunterlagen keine Bestimmung enthalten, gelten die vorliegenden AVB. Soweit Bestimmungen in den Buchungsunterlagen von denen der vorliegenden AVB abweichen, gelten erstere.
g. Ihre Anmeldung zu einem Seminar (z. B. SHP Smart Selling) stellt ein Angebot an SHP zum Abschluss eines Vertrages für eine Veranstaltung dar. Wenn Sie Ihr Angebot abgeben, schickt Ihnen SHP zunächst eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.
h. Der Vertrag zwischen SHP und dem Teilnehmer kommt erst mit der Annahme des Angebots bzw. Vertragsbestätigung in Text- oder Schriftform, in Ermangelung einer solchen durch die Bestätigung des Termins oder den Beginn der Veranstaltung, zustande.
i. Nimmt SHP das Angebot nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang des Angebotes an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
j. Die Anbieterin kann den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit Frist von zwei Wochen in Textform ordentlich kündigen.
9. Durchführung von Veranstaltungen
Für den Fall, dass Langzeit-Trainings bzw. Veranstaltungen über die SHP Potential-Verlag GmbH verkauft werden oder begleitend zu online-Seminaren angeboten werden, gilt folgendes:
a. Die SHP setzt für alle Veranstaltungen eine Mindest- und eine Maximalteilnehmerzahl fest. Liegen der SHP mehr Buchungen vor als Plätze vorhanden sind, entscheidet die SHP nach billigem Ermessen über die Teilnahme weiterer Teilnehmer.
b. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder kann die geplante Veranstaltung aus einem von SHP nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann die gebuchte Leistung auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.
c. Stimmt der Teilnehmer der Terminverlegung nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an der Trainingsmaßnahme zurücktreten. Die bereits entrichtete Gebühr wird in vollem Umfang zurückerstattet, wenn SHP die Terminverlegung zu vertreten hat. Dies gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung ganz ausfällt. Stimmt der Auftraggeber dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die späteren Trainingsseminare angerechnet.
d. Für den Auftraggeber ist ein einmaliges Verschieben der Teilnahme innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin in besonderen Ausnahmefällen bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Voraussetzung ist, dass die komplette Teilnahmegebühr bereits gezahlt ist.
10. Kein Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG)
Die von SHP angebotenen Langzeit-Trainings und Lernformate stellen kein Fernlehrangebot im Sinne des § 1 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) dar.
11. Lernformate
a. Selbstlernformate (z. B. SHP Smart Selling)
Bei diesen Veranstaltungen handelt es sich um Selbstlernprogramme, die der eigenverantwortlichen Wissensaneignung dienen. Eine individuelle Betreuung oder systematische Lernerfolgskontrolle findet nicht statt. Die Inhalte werden in Form von digitalen Schulungsmaterialien (z. B. schriftliche Unterlagen, Videoinhalte, Audios) zur Verfügung gestellt. Ein vertraglicher Anspruch auf persönliche Rückmeldung, Korrektur von Einsendeaufgaben oder Erfolgskontrollen besteht nicht.
b. Live-/Hybridformate (z. B. „Your Happiness & Success“)
Die Langzeit-Trainings „Your Happiness & Success“ und „Sense of Life“ können als kombinierte Live-Weiterbildung konzipiert sein. Die Inhalte werden überwiegend im Rahmen synchroner Live-Veranstaltungen über Zoom sowie eines mehrtägigen Präsenzseminars vermittelt. Es handelt sich dabei nicht um ein Fernlehrangebot im Sinne des § 1 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).
Insbesondere enthält das Seminar keine systematische oder verpflichtende Lernerfolgskontrolle durch die Anbieterin oder Dritte. Es wird keine individuelle Auswertung von Aufgaben, keine Korrektur von Einsendeaufgaben und keine automatisierte Erfolgsmessung durchgeführt. Die Möglichkeit, freiwillig begleitende Coachings (z. B. per Telefon, Zoom oder persönlich) in Anspruch zu nehmen, stellt keine vertraglich geschuldete Lernerfolgskontrolle dar.
Die Teilnahme an den monatlichen Zoom-Seminaren erfolgt ausschließlich live; Aufzeichnungen stehen nicht zur Verfügung. Somit liegt ein nicht zulassungspflichtiges Selbstlern- und Live-Format außerhalb des Anwendungsbereichs des FernUSG vor.
12. Leistungspflichten Auftragnehmer
Für den Fall, dass Langzeit-Trainings bzw. Veranstaltungen über die SHP Potential-Verlag GmbH verkauft werden oder begleitend zu online-Seminaren angeboten werden, gilt folgendes:
a. Der SHP-Trainer wird sich rechtzeitig und ausreichend gemäß den abgesprochenen Vorgaben des Teilnehmers auf die Veranstaltung vorbereiten.
b. Der Trainer verpflichtet sich, mindestens 30 Minuten vor der Veranstaltung anwesend zu sein und seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
c. Der SHP-Trainer ist in der Darbietung seiner Leistung frei und unterliegt keinerlei Weisungen des Teilnehmers. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für die Erreichung eines bestimmten Erfolges.
d. Organisation und Kosten für Anreise und Übernachtung gehören nicht zum Leistungsumfang.
13. Persönliche Teilnahme, Weiterübertragungsverbot
Das Entgelt für die Teilnahme an einem Seminar (z. B. SHP Smart Selling) oder an einer Veranstaltung (Teilnahmeentgelt) umfasst, wenn nicht im Einzelfall anders angegeben, ausschließlich die persönliche Teilnahme des Teilnehmers bzw. von Dritten, deren Teilnahme der Kunde gebucht hat. Der Teilnehmer ist mithin nicht berechtigt, die ihm vom Auftragnehmer gewährten Rechte auf Dritte weiter zu übertragen und/oder Dritten die Ausübung dieser Rechte zu gestatten.
14. Rücktritt, Stornogebühr, Kündigung, Ersatzteilnehmer
Für den Fall, dass Langzeit-Trainings bzw. Veranstaltungen über die SHP Potential-Verlag GmbH verkauft werden oder begleitend zu online-Seminaren angeboten werden, gilt folgendes:
a. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines Rücktrittsrecht gesetzlich nicht vorgesehen ist. Soweit dem Teilnehmer jedoch im Einzelfall dennoch ein Rücktrittsrecht zustehen sollte, bleibt dieses durch diese AVB unberührt.
b. Für den Fall, dass der Teilnehmer ein Seminar oder eine Veranstaltung für sich oder gebuchte Dritte absagt oder den Vertrag kündigt, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, zahlt er der SHP ein Ausfallhonorar, begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Die Höhe des Ausfallhonorars bemisst sich wie folgt:
- (1) bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmeentgeltes;
- (2) vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Teilnahmeentgeltes;
- (3) zwei Wochen bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmeentgeltes sowie
- (4) einen Tag vor Veranstaltungsbeginn und im Laufe der Veranstaltung bzw. bei Nichterscheinen 100 % des Teilnahmeentgeltes.
Dem Teilnehmer ist jeweils der Nachweis gestattet, dass der SHP kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c. Weitergehende Ansprüche der SHP insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
d. Der Auftragnehmer ermöglicht im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und nach billigem Ermessen die Teilnahme von Ersatzteilnehmern, sofern diese die Voraussetzungen für die jeweilige Trainingsstufe nachweisen können. Bei Zulassung des Ersatzteilnehmers erlauben wir uns lediglich eine Aufwandspauschale 250,-€ für die Ausstellung neuer Trainingsunterlagen in Rechnung zu stellen. Der Teilnehmer muss SHP einen etwaigen Ersatzteilnehmer unverzüglich, spätestens aber am 14. Tag vor der Veranstaltung, in Textform benennen. SHP wird den Teilnehmer unverzüglich, spätestens aber am 3. Tag vor der Veranstaltung, darüber informieren, ob der benannte Ersatzteilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen kann oder nicht.
e. Die Buchung von bereits begonnen Langzeit-Trainings oder online-Seminaren (z. B. SHP Smart Selling) kann der Teilnehmer nicht stornieren. Er bzw. ein von ihm gebuchter Dritter kann aber, wenn er bzw. dieser Teilnehmer an einer einzelnen Veranstaltung nicht teilnehmen will, die gleiche Veranstaltung zu einem alternativen Termin besuchen („Alternativtermin“), wenn SHP den Teilnehmer bzw. den Dritten dazu zulässt. Die Entscheidung darüber trifft die SHP nach billigem Ermessen.
f. Der Teilnehmer bzw. Dritte muss seinerseits seine Absicht, zum Alternativtermin teilzunehmen, unverzüglich, spätestens aber am 8. Tag vor dem Alternativtermin, in Textform mitteilen. Die SHP wird den Kunden daraufhin unverzüglich, spätestens aber am 3. Tag vor dem Alternativtermin, darüber informieren, ob er bzw. der Teilnehmer am Alternativtermin teilnehmen darf oder nicht.
g. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
a. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht bei Fernabsatzverträgen über Waren oder digitale Inhalte ein gesetzliches Widerrufsrecht.
b. Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, den Widerrufsfristen, den Folgen des Widerrufs sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieser Vertragsbedingungen ist.
c. Bei Verträgen über digitale Inhalte kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und gleichzeitig bestätigt, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.
16. Änderungen und Ausfall von Veranstaltungen, Ausschluss der Leistungspflicht
Für den Fall, dass Langzeit-Trainings bzw. Veranstaltungen über die SHP Potential-Verlag GmbH verkauft werden oder begleitend zu online-Seminaren angeboten werden, gilt folgendes:
a. Die SHP behält sich vor, die Veranstaltung im für den Teilnehmer zumutbaren Rahmen zu ändern, insbesondere angekündigte Trainer durch andere zu ersetzen oder den Veranstaltungsort zu verlegen.
b. Bei erheblichen Störungen oder erheblichen Abweichungen vom planmäßigen Ablauf der Veranstaltung, welche SHP nicht zu vertreten hat, wird SHP von seiner Leistungspflicht befreit.
c. Ist SHP bzw. der Trainer aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophe, Stromausfall oder Stromschwankungen, Krieg/ Terror) gehindert, seine Leistung rechtzeitig/überhaupt zu erbringen, ist SHP von der Leistungspflicht befreit. Von der Leistungspflicht ist SHP auch befreit, wenn es SHP und/oder dem Trainer aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung oder aufgrund einer allgemeingültigen Regelung auf Grund des Infektionsschutzgesetzes untersagt ist, die Leistung zu erbringen, zum Leistungsort anzureisen oder den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.
d. SHP verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über eine Absage und Änderungen der Veranstaltung, insbesondere einen Wechsel des Trainers, zu informieren.
e. Zumutbare Änderungen der Veranstaltung berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
f. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers richtet sich in diesen Fällen nach § 326 BGB. Die Regelung für das Ausfallhonorar dieser AVB gilt entsprechend für die Bemessung der Vergütungshöhe. Schadensersatzansprüche von SHP bleiben hiervon unberührt.
g. Bei Absage einer Veranstaltung erstattet die SHP das bezahlte Teilnahmeentgelt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere erstattet SHP nicht eventuelle Kosten im Zusammenhang mit Leistungen, die der Auftraggeber bzw. Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung bei weiteren Dienstleistern (z. B. Hotels, Reiseveranstalter) gebucht hat.
17. Erkrankung des Trainers
a. Im Krankheitsfall (Krankheit oder Unfall) des gebuchten SHP-Trainers wird SHP den Teilnehmer hiervon unverzüglich unterrichten und auf Anforderung die Beeinträchtigung unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachweisen. In diesem Fall ist SHP berechtigt den Vertrag zu lösen. SHP bemüht sich um einen vergleichbaren Ersatz zu den gleichen Konditionen. Im Todesfall des Trainers besteht keine Ersatzverpflichtung.
b. Die notwendigen Kosten des Ersatzes gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Weitere Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Eventuell bereits als Vorschuss geleistete Honorarzahlungen werden, für den Fall, dass ein Ersatz nicht zustande kommt, unverzüglich zurückerstattet. Auf bereits erbrachte Leistungen wird ein anteiliges Honorar gezahlt.
18. Foto- und Filmaufnahmen, Persönlichkeitsrechte
a. Der Kunde bzw. der Teilnehmer willigt mit Vertragsschluss und seiner Teilnahme an der Veranstaltung darin ein, dass die SHP oder der Trainer während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen von ihm erstellen und diese auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Teilnehmers und anderer Teilnehmer verwerten darf. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
b. SHP oder der Trainer sind darüber hinaus berechtigt, ohne Erhebung personenbezogener Daten bzw. anonymisiert Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von der Veranstaltung anzufertigen und für eigene Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Teilnehmer Einwendungen dagegen erheben kann. Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind insoweit SHP und der Trainer verantwortlich.
c. SHP oder der Trainer überträgt dem Teilnehmer keine Rechte an seiner Darbietung. Ton-, Bild oder Ton-/ Bildaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SHP und des Trainers gestattet. Hiervon ausgenommen sind Ton-, Bild- oder Ton-/Bildaufnahmen zu Zwecken des Trainings im Rahmen der Veranstaltung.
19. Nutzungsvertrag
a. Der zwischen der SHP Potential-Verlag GmbH und dem Kunden geschlossene Vertrag zur Nutzung des Content läuft, wenn nicht anders bestimmt, auf unbestimmte Zeit. Mit Vertragsschluss wird dem Besteller auf der Website www.shp-potential.de ein digitaler Zugang eingeräumt.
b. Der Kunde ist, wenn nicht anders bestimmt, berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
c. Nach Kündigung kann die SHP Potential-Verlag GmbH das Nutzerkonto des Kunden mit sämtlichen von ihm evtl. eingestellten Inhalten und Leistungen löschen. Der Kunde hat dann auch auf bereits erworbene Inhalte keinen Zugriff mehr. Sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Löschung seines Kontos noch ein laufendes Abonnement besitzen oder eine Zusatzleistung gebucht haben, deren Laufzeit noch nicht beendet ist, wird ein eventuell bereits von ihm bezahlter Betrag nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet.
d. Die SHP Potential-Verlag GmbH ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen in Textform ordentlich zu kündigen, ggf. – bei Abonnements – frühestens zum Ende einer 30-Tage-Abonnement-Laufzeit, wenn nicht anders bestimmt.
20. Abonnements
a. SHP bietet Abonnements ohne Mindestlaufzeiten an. Die Abonnements verlängern sich auf unbestimmte Zeit automatisch um jeweils einen Monat, beginnend mit dem Tag, an dem der Kunde das Abonnement bezogen hat, bis eine Kündigung durch den Kunden oder die SHP Potential-Verlag GmbH erfolgt.
b. SHP ist berechtigt, jedes Abonnement zum Ende der monatlichen Abonnement-Laufzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform zu kündigen.
21. Lieferung von Waren, Eigentumsvorbehalt
a. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Wir liefern in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.
b. Falls ein Produkt nicht lieferbar sein sollte (z.B. aufgrund von trotz vertraglicher Vereinbarung nicht erfolgter Lieferung von einem unserer Zulieferer) wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet oder falls es der Wunsch des Bestellers ist, die bestellte Ware so schnell wie möglich nachgeliefert. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
c. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der SHP Potential-Verlag GmbH.
22. Preise
a. Die für den Bezug von Content jeweils aktuellen Preis- und Abonnementmodelle und der jeweilige Leistungsumfang sind auf der Website www.shp-potential.de zu finden.
b. Soweit nicht anders angegeben, enthalten Preisangaben die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
c. Trotz unserer größten Bemühungen kann eine kleine Anzahl der Produkte in unserem Katalog mit dem falschen Preis ausgezeichnet sein. Wir überprüfen die Preise, wenn wir Ihre Bestellung bearbeiten und bevor wir die Zahlung belasten. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte Preis höher ist als der Preis auf der Webseite, werden wir Sie vor Versand der Ware kontaktieren, um Sie zu fragen, ob Sie das Produkt zum korrekten Preis kaufen oder die Bestellung stornieren wollen. Sollte der korrekte Preis eines Produkts niedriger sein als der von uns angegebene Preis, werden wir den niedrigeren Betrag berechnen und Ihnen das Produkt zusenden.
23. Buchpreisbindung
Für Bücher und andere gesetzlich preisgebundene Verlagserzeugnisse gelten die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes.
Die von uns für solche Produkte angegebenen Endkundenpreise sind gebundene Ladenpreise, die von allen Wiederverkäufern in Deutschland einzuhalten sind.
Rabattaktionen, Gutscheine und sonstige Preisnachlässe finden auf gesetzlich preisgebundene Titel nur insoweit Anwendung, wie dies mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist. Eine unzulässige Unterschreitung der gebundenen Ladenpreise ist ausgeschlossen.
24. Mängelhaftung
a. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.
b. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. SHP haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet SHP nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit für die Haftung die SHP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von SHP-Kooperationspartnern, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
c. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
d. Sofern SHP fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
e. Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an SHP zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei SHP ein, ist SHP berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in Rechnung zu stellen und den Betrag von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
f. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
25. Zoll
a. Wenn Sie Produkte bei SHP zur Lieferung außerhalb der EU bestellen, können diese Importzöllen und -steuern unterliegen, die erhoben werden, sobald das Paket den bestimmten Zielort erreicht. Jegliche zusätzlichen Gebühren für die Zollabfertigung müssen von Ihnen getragen werden; wir haben keinen Einfluss auf diese Gebühren. Zollregelungen unterscheiden sich stark von Land zu Land, so dass Sie Ihre örtliche Zollbehörde für nähere Informationen kontaktieren sollten. Ferner beachten Sie bitte, dass Sie bei Bestellungen bei der SHP Potential-Verlag GmbH als Einführender angesehen werden und alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem Sie die Produkte erhalten, einhalten müssen. Der Schutz Ihrer Daten ist wichtig für uns und wir möchten unsere internationalen Kunden darauf aufmerksam machen, dass grenzüberschreitende Lieferungen der Öffnung und Untersuchung durch Zollbehörden unterliegen.
Stand: 01.01.2026


